Der DSV teilt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits in der Email von 19. März 2020 angekündigt, wurde nunmehr durch den Erlass des BMVI vom 15. Mai 2020 eine großzügige Karenzzeit zur Ablegung/Wiederholung der Prüfungen bzgl. der verschiedenen Befähigungsnachweise wie folgt festgelegt:
Für Bewerber/-innen, deren Fristen vom 13. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 gehemmt waren, gelten für die Wiederholung von Prüfungen und Ablegung einzelner Prüfungsteile folgende Stichtagsregelungen:
- Sportbootführerschein bis zum 30. Juni 2021
- Sportküstenschifferschein bis zum 30. Juni 2022
- Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 30. Juni 2022 und Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 30. Juni 2023
- Sporthochseeschifferschein bis zum 30. Juni 2022
Bis zu den jeweiligen Stichtagen können die vorgenannten Bewerber/-innen die entsprechenden Prüfungen wiederholen bzw. Teilprüfungen ablegen.